AGB

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die das „Nordsee Vintagehaus“ (Vermieter) gegenüber dem Gast erbringt. Die Leistungen bestehen im Wesentlichen in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung des Ferienhauses „Nordsee Vintagehaus“ sowie damit zusammenhängende weitere Leistungen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Vermieters zustande. Dem Vermieter steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen.

§ 3 Ferienhausnutzung, Übergabe, Abreise, Rauchverbot, Kaution

  1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.  Haustiere sind nicht gestattet.
  2. Der Gast haftet dem Vermieter gegenüber für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung handeln, verursacht werden.
  3. Das „Nordsee Vintagehaus“ steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Bei Nichtanreise behält sich der Vermieter das Recht vor, das „Nordsee Vintagehaus“ ab dem Folgetag der Anreise anderweitig zu vergeben.
  4. Das „Nordsee Vintagehaus“ muss am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein. Danach behält sich der Vermieter vor, 100% des Tages-Übernachtungspreises für die Mehrnutzung in Rechnung zu stellen.
  5. Im gesamten „Nordsee Vintagehaus“ (auch auf der Veranda) ist das Rauchen verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 160 €. Sollte eine Weitervermietung aufgrund der anhaltenden Geruchsbelästigung nicht möglich sein, wird dem verursachendem Gast der Umsatzausfall in Rechnung gestellt.
  6. Zwischen den Vertragsparteien wird eine Kaution in Höhe von 350 € als Sicherheit für das überlassene Ferienhaus vereinbart. Diese ist mit der Restzahlung zu hinterlegen.
  7. Dem Gast wird spätestens bei Anreise eine aktuelle Inventarliste ausgehängt. Etwaige Beanstandungen oder Fehlbestände sind spätestens am Folgetag der Ankunft dem Vermieter anzuzeigen.
  8. Die maximale Belegung des Ferienhauses beträgt 8 Personen zzgl. 1 Kind bis 3 Jahre. Besuch während der Tagesstunden ist gestattet; dieser ist vorab beim Vermieter anzumelden und ist auf max. 2 Personen beschränkt, da dann die Kapazitäten des Hauses ausgeschöpft sind. Bei Verstößen behält sich der Vermieter vor, eine Mehrnutzung entsprechend in Rechnung zu stellen oder aber den Vermietungsvertrag fristlos zu kündigen.

§ 4 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung

  1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Ferienhauses. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden. Diese werden gesondert in der Buchungsbestätigung festgehalten.
  2. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder per Überweisung zu zahlen. Es werden nur vom Vermieter autorisierte Gutscheine akzeptiert.
  3. Der Zahlungsanspruch des Vermieters ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als dem Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
  4. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  5. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Vermieters nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierun

  1. Reservierungen des Vertragspartners sind nach Zugang der Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises beim Vermieter, verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:
  • bis 30 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises
  • weniger 30 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

2. Bei einer Nichtanreise verfällt ab der 2. Übernachtung der Anspruch auf gebuchte Folgenächte.

§ 6 Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter

  1. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen; Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§314) ist der Vermieter berechtigt, wenn
    1. der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt.
    2. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Vermieter nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist.
    3. der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht.
    4. vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untervermietet werden.
    5. Grober Verstoß gegen die Hausordnung – darunter fallen insbesondere Überbelegung, Haustiere, Rauchen, Partys, Ruhestörung.
  2. Darüber ist der Mieter unverzüglich, nach bekannt werden des Grundes, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Es werden keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz daraus begründet.

§ 7 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet grundsätzlich nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten gegenüber etwaiger Ansprüche.
  2. Erkennbare Mängel sind vom Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
  3. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff BGB.
  4. Für die auf dem Grundstück des Ferienhauses abgestellten Fahrzeuge wird kein Verwahrvertrag begründet. Der Vermieter haften nicht für Schäden.

§ 8 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

  1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz des Ferienhauses.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 9 Elektronische Geräte und Internetzugang

  1. Der Mieter haftet für von ihm, in das Ferienhaus interne Stromnetz, eingebrachten elektronische Geräte. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn, er hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
  2. Störungen an den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Gegenständen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt und begründen keine Zahlungsminderung.
  3. Dem Gast wird kostenlos lediglich ein Internetzugang (Glasfaser) zur Verfügung gestellt. Der Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Die Nutzung des Internetanschlusses erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Gastes.
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